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Jagd ohne Hund ist Schund

Es ist tatsächlich so, dass zur waidgerechten Jagd der brauchbare Jagdhund gehört.

Der Gesetzgeber schreibt zur Jagddurchführung geeignete Jagdhunde vor. Hat der Jagdhund die Brauchbarkeitsprüfung nicht, kann er nicht eingesetzt werden.

So ein Jagdhundekind kommt ja bekanntlich mit den genetisch verankerten Anlagen zur Welt, aber diese müssen jedoch in die richtigen Bahnen gelenkt werden. 

Das „A und O“ der Ausbildung ist der Gehorsam, denn die vierbeinigen Jagdgesellen sollen nicht kopflos hinter dem Wild her hetzen, sie sollen und sie müssen die Ente aus dem Wasser bringen, denn die Ente ist wie alles Wildbret ein wertvolles Lebensmittel. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Ausbildung, ist die Nachsuche mit dem Jagdhund nach verunfalltem und verletztem Wild, dass sich im Wald versteckt und u. U. großes Leid erlebt.

All die Fächer werden in den Vorbereitungskursen, die im Frühjahr beginnen, mit Hund und Hundeführer geübt und im Herbst mit der Brauchbarkeitsprüfung geprüft.

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