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Leinenpflicht

Leinenpflicht

Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen der Leinenzwang für Hunde. Aus gutem Grund, denn das Wild hat Brut- und Setzzeit. 🐣 Auch vorher ist es nicht verkehrt die Hunde von Feld und Wald fern zu halten, denn auch dann sind schon Junghasen und Gelege zu finden.

Um Unruhe in der Kinderstube zu verhindern kann jeder mitwirken:

- Spaziergänge auf dafür vorgesehene Wege verlegen

- vermeintlich allein gelassenes Wild nicht anfassen und liegen lassen (vom Menschen angefasst, vom Hund beschnuppert und danach meist von dem Muttertier verstoßen)

- Hunde an die Leine

- vermeide große Lärmbelästigung auf nutzbare Waldwege

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Mitglied der Landesjägerschaft Niedersachsen

Kontaktdaten

Jägerschaft des Landkreises Leer e.V.

Hegering Ihrhove
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Normannenstraße 5
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Mobil: 0170/916 16 49
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